Spiegel Online berichtet heute, nach eigenen Angaben exklusiv, über Aktivitäten amerikanischer Militärs und Geheimdienste in Deutschland, die zum Tod von Menschen führen. Es wird offen gelegt, dass Analysten und Operateure in Griesheim Dutzende von Zugriffen steuern, die nicht nur zur Festnahme, sondern auch zur Tötung von Zielpersonen führt.
Dieses Vorgehen der USA ist schierer Vigilantismus, ist reinste Lynchjustiz, ein Rückfall in die Barbarei des frühen Mittelalters. Das Recht wird nicht gebeugt, es wird schlicht ignoriert.
Die Getöteten sind „Terrorverdächtige“, keine „verurteilten Terroristen“. Und selbst dann, wenn es ein Urteil eines ordentlichen Gerichts unter Wahrung von Prozessordnung und Rechtsweg geben würde, dürften vom Geltungsbereich des Grundgesetzes aus keine Vollstreckungen von Todesurteilen ausgehen und betrieben werden. Nicht nur, dass es in Deutschland keine Todesstrafe gibt. Es gilt nach wie vor als Mord, allenfalls mit viel Wohlwollen als Totschlag, die gezielte Tötung eines anderen Menschen zu betreiben. Und die beiläufig anfallenden Todesopfer, „Collateral Murder“ ist dafür ein blumiger Euphemismus, sie sind „unschuldige Mordopfer“. So nennt man sonst ohne Anlass getötete Menschen.
Krieg?
Daran ändert auch die Deklaration der Vorgehensweise als „Krieg“ nichts. Auch in diesem Fall wäre die USA an völkerrechtliche Regeln zur Kriegführung gebunden. Diese Regeln lassen ein heimtückisches Vorgehen nicht zu, stellen es unter Strafe. Der Haager Landkriegsordnung und ihren Erweiterungen und Nachfolgern haben die USA zugestimmt. Durch Anwendung dieses Völkerrechts in den Militärgerichtsverfahren des NMT nach dem zweiten Weltkrieg.
Durch den Bruch dieses Völkergewohnheitsrechts entziehen sie ihrem eigenen Vorgehen in der Nachkriegszeit die Legitimität. Denn das amerikanische Vorgehen gegen mutmaßliche Terroristen gleicht dem, damals verurteilten, verbrecherischen Vorgehen deutscher Soldaten. Verbrechen an mutmaßlichen Partisanen und die, die sie der Unterstützung verdächtigten. Daneben erinnern die „Der Zweck heiligt die Mittel“ Statements von Richard Bruce Cheney oft wortwörtlich an die Rechtfertigungen General Kesselrings.
So mag man in Puzo’s Godfather agieren, wenn man ein Mafia-Imperium leitet. Staatliches Handeln sieht seit der Antike anders aus. Selbst der Codex Iustinianus verbietet dem Staat und insbesondere dem Militär heimtückische Angriffe und Hinterhalte. Man findet diese ethischen Grundprinzipien im Abschnitt „Quando liceat unicuique sine iudice se vindicare vel publicam devotionem“. Das Römische Recht verhängt als Strafe die unmittelbare Exekution der betreffenden Soldaten. Es räumt sogar den betroffenen Bürgern das Recht zur Notwehr ein. Nur Sklaven und Leibeigene hatten bis ins hohe Mittelalter keinen Anspruch auf dieses Recht.
Ich muss mich deshalb korrigieren, diese Vorgehensweise der staatlichen Stellen der USA auf deutschem Rechtsgebiet ist kein Rückfall ins Mittelalter. Ein derartiges Urteil wird den damaligen Menschen und ihrer zivilisierten Rechtskultur nicht gerecht. Es ist ein Rückfall in die Steinzeit, vor die Einführung von Schrift und wahrscheinlich sogar vor die Ausprägung von Sprache.

Update:
EIn Argument, es wäre kein Vigilantismus ist, dass es einen Geheimvertrag der Bundesregierung gäbe, der den amerikanischen und anderen Diensten ein Ausnahmegenehmigung zu diesem Handeln erteilen würde.
Es kann nur keine Ausnahmegenehmigung geben. Um diese zu gewähren müsste sie als Grundrechtseinschränkung gesetzlich verankert sein. Unsere Regierung ist kein Autokrat. Die rechtliche Wirksamkeit wird nicht aus einem absolutistischen Machtanspruch geschöpft. Eine Regierung ist das Handlungsorgan des Staates. Sie kann nur auf die, diesem Staat gewährten, Rechte und Möglichkeiten zurückgreifen. Eine Ausnahmegenehmigung an die NSA und andere ausländische Dienste, die einen Verstoß gegen deutsches Recht genehmigt, ist soviel wert wie wenn jemand von uns seinem Nachbarn genehmigen würde vom Wohnzimmerfenster aus auf vorbeilaufende Katzen zu schießen. Oder wenn der Hausmeister der örtlichen Grundschule einen Aushang machen würde, der ebenfalls der NSA eine Ausnahmegenehmigung erteilt die Schüler auszuhorchen.
Um einem Dritten ein Recht oder eine Berechtigung einzuräumen oder zu verleihen muss man entweder selbst über dieses Recht verfügen oder über den Auftrag und die Vollmacht von jemand, der dieses Recht hat. Da es aber dieses Recht nicht gibt, kann es auch niemand geben, der es innehat. Somit auch niemand, der es übertragen oder einräumen kann. Es gibt Ausnahmeregeln im Bundesdatenschutzgesetz für Gefahr im Verzug oder andere Ausnahmesituationen. Zusammen mit Anweisungen wie in solchen Fällen zu verfahren ist. Für diese Ausnahmen braucht es keine Verträge, keine Geheimabkommen. Eine allgemeingültige Verordnung kann jeder in Anspruch nehmen. Diese Regeln sind geltendes Recht. Sie müssen nicht extra als Ausnahme genehmigt oder gar in Geheimverträgen gewährt werden. Sie anzuwenden ist ebenfalls Grundrecht.
Hypothese nötig?
Vielleicht gibt es ein Geheimabkommen, aber es macht das präventive und pauschale Handeln der NSA gegenüber einer unbestimmten Anzahl Bürgern nicht legal und lässt die Mitarbeiter, die die Handlungen vollziehen, weiterhin zu Kriminellen werden. Es gibt auch kein geheimes Ermächtigungsgesetz, das es staatlichen Stellen erlaubt sich über Gesetze hinwegzusetzen oder gar andere zum Gesetzesbruch zu ermächtigen.
Sollte es trotzdem versucht worden sein, dann wäre es ein Putsch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und bei Nachweis mit dem Verlust von Amt, Mandat und passivem Wahlrecht verbunden. Sollte ein derartiges Geheimabkommen nachgewiesen werden können, müssten die daran beteiligten Politiker damit rechnen inhaftiert zu werden und die Konsequenzen zu tragen.
Sollte die Hybris Regierungsstellen verblendet haben und sie unter dem Eindruck gehandelt haben, die stünden über oder außerhalb des Gesetzes, dann ist dies nicht strafbefreiend und führt auch nicht zur rechtlich bindenden Wirksamkeit ihrer Taten. Dies mussten Richard „Tricky Dick“ Nixon, Franz-Peter Tebartz-van Elst, William 4th Baron Latimer, Rolandas Paksas und andere auch erfahren.
Linkhinweise:
- Codex Iustiniani
- SpOn (15.06.2014) – NSA nutzte Erkenntnisse aus Deutschland-Filiale für Tötungen
- kein Link zu den Direktiven des US-Präsidenten, diese sind geheim
- Adolf Hitler – Richtlinien für die verstärkte Bekämpfung des Bandenunwesens
- Kurzer Abriss über die Anordnungen von Gen.Kesselring 1944 gegen Kombattanten