Deutschland darf weder ein Viertes Reich noch eine DDR 2.0 werden. Und man darf nicht zulassen, dass die Menschen in Angst und Schrecken versetzt werden. Weder vor einer Minderheit von Faschisten, noch vor einer Minderheit von Zuwanderern. Wir hatten schon mehr Faschisten in den Kinderjahren der Republik und wir hatten während des Bürgerkriegs im Kosovo mehr Flüchtlinge. Und noch sind die Zahlen der Zuwanderer kaum höher als die der Auswanderer.
Objektiv gibt es derzeit kein gesellschaftliches Problem, keine Krise, die größer wäre als jene, die wir in der Vergangenheit erfolgreich bewältigt haben. In einer Vergangenheit, die keine gute alte Zeit war, sondern von mehr Arbeitslosigkeit, höherem Staatsdefizit und weniger Möglichkeiten gezeichnet war.
Die schrumpfende Bevölkerung hat uns mit vielen Hunderttausend leer stehender Wohnungen belastet, mit leersterbenden Landstrichen, Orten ohne Grundschule und Arzt, ohne Laden und Kirche. Orte, denen das Leben entschwindet. Vergleichbar dem §8 des Bundesvertriebenengesetzes kann man Wohnortzuweisungen vornehmen und davon die Aufnahme abhängig machen. Auch die Verteilungsschlüssel dieses Gesetzes sind noch aktuell und spiegeln die Bevölkerungsstrukturen der Republik wieder.
Wir haben in den vergangenen Jahrzehnten erhebliche Schritte hin zur Informationsgesellschaft bewältigt. Das Land, der Staat und die Einrichtungen der öffentlichen Hand, die ehrenamtlichen Organisationen und der private Wirtschaft sind viel intensiver vernetzt. Ein optimales Zusammenarbeiten ist möglich und machbar. Dazu bedarf es nur guten Willens und entschlossener Entscheidungen der Verantwortlichen. Verantwortlichen, die diese Bürde tragen und sich nicht vor ihr verstecken.
Deshalb ist diese Zeit keine Krise, sondern eine Chance. Eine Chance, die eine Prüfung darstellt. Die uns alle prüft in wie weit wir die Werte dieser Republik vertreten.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
Die Wohnung ist unverletzlich.
Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte.
In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.