Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens gegen einen Aktivisten der Friedensbewegung wurde Angehörigen der Bundeswehr von höchster Stelle untersagt über die Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel vor Gericht auszusagen. Dabei wurde als Grund die Geheimhaltungspflicht angegeben.

Nun ist der öffentliche Kenntnisstand der, dass auf diesem Luftwaffen-Stützpunkt atomar bestückte Fliegerbomben gelagert werden. Da es sich dabei um allgemein zugängliches Wissen handelt, auch die Position der Bomber, die potentielle Anzahl der Bomben und der Einsatzbereich bekannt sind, kann es sich dabei nicht um das zu schützende Geheimnis handeln.

Was ist nun die Information, die nicht Gegenstand einer Aussage sein darf? Welche potentiellen Geheimnisse gibt es?

  • Die Atombomben wurden abgezogen, weil sie 48 Jahre nach ihrer Einführung nicht mehr einsatzbereit sind, verrottet und nicht ersetzt wurden. Büchel ist kein Ort der nuklearen Kriegführung mehr.
  • Es sind dort nur noch Flieger der Luftwaffe der Bundeswehr stationiert, die die unmittelbare Verfügung über die Bomben haben. Die Bundesrepublik Deutschland würde faktisch über eine eigene atomare Bewaffnung verfügen.
  • Die Atombomben wurden abgezogen, weil sie nicht im Verfügungsbereich der Bundesregierung verbleiben sollen. Da Deutschland von den Bürokraten im Pentagon entweder als zu merkelianisch sozialistisch und russlandfreundlich angesehen wird oder weil die anti-amerikanische Bewegung, der von Putin gesteuerten Rechts-Nationalisten, zu starken Auftrieb erhält.
  • Die Atombomben wurden nach Polen mit Einsatzgebiet Donbas oder in die Türkei mit Einsatzgebiet Syrien/Irak verlegt. Die akute Kriegsgefahr mit Russland wird von den Pentagon-Analysten höher eingeschätzt als es die Regierung Obama kommuniziert, um die Wahlchancen der demokratischen Präsidentschaftsbewerber nicht zu mindern.
  • Die Atombomben sind fast 50 Jahre nach ihrem Bau nicht mehr benutzbar, Ersatzteile für die Wartung nicht mehr erhältlich, die USA ziehen sie aber nicht ab, weil sie als Bestandteil der Abrüstungsverträge Zählmaterial für Verhandlungen darstellen und weder eine Erneuerung noch eine einseitige Verschrottung in Frage kommen. Das Risiko eines Versagen und einer fatalen Katastrophe wachsen täglich.
  • Oder etwas ganz anderes?

Keine der Alternativen eines Geheimnisses im Geheimnis sind beruhigend, geeignet gelassen zu bleiben und der Angelegenheit nebensächlichen Charakter zuzuschreiben.

Es geht um Nuklearwaffen. Keine riesigen Bomben, aber stärker als Little Boy, der auf Hiroshima gefallen ist. Bis zu 170 kt und damit über zehnmal stärkere als die WK2-Bomben können die MRCA-Tornado-Flieger oder die F-16/F-35-Kampfjets tragen.

Oder gibt es in Büchel eine der Modernisierungsstätten, in denen die alten B61-4 Bomben in moderne B61-12 umgebaut werden, mit JDAM-Lenksystem und präzisionsgelenkte bunkerbrechende Waffensysteme zu bauen? Wäre eine derartige Einrichtung nach deutschem Recht zulässig?

Fragen, die aufgeworfen werden, weil im offenen Geheimnis ein weiteres verborgen liegen muss.

 

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