Ich würde es sinnvoll halten, wenn es statt einer Mindestfrist eine Minimaxfrist gibt. Diese soll sicherstellen, dass Nicht-Flat-Kunden ihre Abrechnung prüfen können. Das wären wegen der überlappenden Zeiträume 10 Wochen. Wenn das Min-Max-Zeitfenster auf 10-12 Wochen festgelegt wäre, dann hätte dies berechtigte technische Gründe. Und der Umfang der Daten wäre auch entsprechend zu begrenzen, ein Anonymisierungsgrad festzulegen.
Alle darüber hinausgehende Überwachung, genauso wie GG10-Eingriffe müssen unter erweiterten Richtevorbehalt gestellt werden. Ein Kammerentscheid und kein Einzelrichterentscheid muss notwendig sein. Und zwar der Instanz und des Gerichts, das für die in Frage kommende Tat zuständig wäre. Nicht das Gericht am Ort des Eingriffs, sondern das am Sitz des Providers. Damit könnte die Sachkenntnis des entscheidenden Gerichts zumindest ansatzweise gewährleistet werden.
Verstöße gegen diese Regelung würden als Verstoß gegen StGB 202a gelten. Eine Dienststelle, die so konzipiert ist, dass sie regelmäßig die Vorschriften umgeht, wäre die Bildung einer terroristischen Vereinigung. Staatsterrorismus. Dies müsste in der parlamentarischen Diskussion einheitlich zum Ausdruck gebracht werden. Damit stünde es in den Präambeln der betreffenden Gesetze. Das engt den Deutungsspielraum der Gerichte ein. Der gesetzgeberische Willen würde deutlich werden.
Ich habe nichts gegen prinzipielle Möglichkeiten der Erfassung und Überwachung. Ich würde mich auch freuen wenn Tabakfirmen, GMO-Unternehmen und Drogenbarone abgehört werden. Aber ich möchte einen transparenten Prozess, der demokratischer Kontrolle unterliegt. Ein Ablauf, der an strikte Rechtsstaatlichkeit gebunden ist – ohne jede Grauzone oder Gummiparagraphen.
Das ist wie mit der Folter im Metzler/Daschner-Fall. Es gibt nirgends ein „Der Zweck heiligt die Mittel“, wie Goebbels es ausdrückte, außer im Faschismus.