In Frage gestellt werden dabei nicht die täglichen Höchstgrenzen für die Arbeitszeit, sondern die Anordnung und damit die Mindestdauer der Pausen.
Eine Pause ist aber schon in der Wortbedeutung, vom altgr. paūsis, nicht nur einfach ein Unterbrechung eines Vorgangs, sondern eine Rast, ein Innehalten, Stillstand. Und bei der Arbeit der Zeitraum der Regeneration, der Erholung.
Wie ist der Stand der Wissenschaft? Das wird im Interview weder erwähnt noch nachgefragt. Für eine Gesetzesveränderung wäre es aber essentiell die Faktenlage zu kennen. Wir leben ja nicht mehr in den dunklen Zeiten des 20. Jahrhunderts und verfügen über Wissenschaft, Ratio und Logik. Gesetze werden nicht mehr autokratisch oder auf Zuruf der Mächtigen beschlossen, sonern anhand von Erkenntnissen aus der Praxis, der Forschung und der Wissenschaft erarbeitet.
Sollte sich durch mangelnde Ruhezeiten die Konzentrationsfähigkeit verringern, die Anfälligkeit für Krankheiten steigen und die mögliche Lebensarbeitsdauer verringern, dann wäre es in der gesamtwirtschaftlichen Rechnung unsinnig die Ruhepausen zu verkürzen und damit die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten in ihrer Nachhaltigkeit zu beschädigen. Es wäre volkswirtschaftlich ohne Sinn und Erfolg.
Die langfristigen Schäden würden staatliche Transferzahlungen und Aufwendungen der Sozialkassen notwendig machen, faktisch eine Quersubventionierung von Arbeitgebern, die zu kurze Ruhezeiten zulassen. Für diesen Fall bräuchte der Staat und die ganze Gesellschaft ein Schadensersatzrecht um Regress an Arbeitgebern zu nehmen, die durch ihre Betriebsabläufe die Arbeitnehmer nachhaltig schädigen und so in der Zukunft Kosten in den öffentlichen Kassen erzeugen. Hauptsächlich Anspruchsberechtigt müssten in diesem Zusammenhang die Sozialkassen sein, die aus ihren Solidarfonds die Behandlung der Spätschäden bezahlen müssten.
Dabei ist es auch kein Argument, dass es auch von Arbeitnehmern gefordert wird. Oft muss man die Menschen vor Selbstausbeutung und Ignoranz schützen, ein Arbeiten bis es dem Arbeitnehmer weh tut ist kein Konzept für ein Arbeitszeitrecht.
Was sagt die Medizin dazu. Welche Folgen hat das, wenn es über Jahre an 4-5 Wochentagen der Alltag der Beschäftigten ist?
Das sollte gerade in der Position von Herrn Kübel bekannt sein, besonders wenn er sich zu dem Thema in einem Interview äußert. Im Moment sieht es so aus, als wolle man vollendete Tatsachen in seiner Situation der Ungewissheit schaffen, um sich ein bequemes Vorgehen bei der innerbetrieblichen Organisation zu schaffen. Und ohne zu Berücksichtigen, dass es möglicherweise auf Kosten der Gesundheit und Lebensarbeitsfähigkeit der Arbeitskräfte unseres Landes geht.
Wenn man schon Entscheidungen ohne Entscheidungsgrundlage und mit unbekanntem Ausgang fordert, dann sollte man die Risiken auf die verlagern, die diese Entscheidungsfreiheit zugestanden bekommen. Dann soll man offen sagen, die Ruhezeiten können flexibel gestaltet werden, wenn sich der Arbeitgeber bereit erklärt eine Haftung für eventuelle Spätschäden zu übernehmen. Oder es wird im Gesetz vorgesehen, dass in diesem Fall eine Leistungs- und Regressfreistellung durch den Arbeitnehmer erklärt wird, der dann das Risiko voll selbst trägt und einen erhöhten Selbstbehalt bei Frühverrentung, Kuren und medizinischen Leistungen von Folgekrankheiten übernimmt.
Andernfalls ist das ein weiteres Beispiel wie Gewinne privatisiert bzw. in Unternehmen transferiert werden und mögliche Verluste und Schäden vergemeinschaftet werden und auf die Schultern aller anderen verschoben werden. Einschließlich der Konkurrenz der Begünstigten.

Ein Vorpreschen zum jetzigen Zeitpunkt, während der Erhebung wissenschaftlich nutzbarer Daten, ist ein Bärendienst an einem sachgerechten und professionellen Vorgehen zur Verbesserung des Arbeitszeitrechts.
Und noch ist das Primat des politischen Landes das Wohl des ganzen Landes, nicht die Bequemlichkeit einzelner Menschen und Unternehmen.