Ein weit verbreiteter Irrtum ist es, dass ein Verbot eine Form des „Maulkorbs“ sei, mit dem verfassungswidrige Parteien zum Verstummen gebracht werden sollen. Dass damit extremistischen Meinungen und Ideologien die Plattform entzogen werden soll.
Das Ziel eines Verbots ist aber nicht das Verbieten einer politischen Ideologie und ihr Verstummen, denn solches wäre in sich selbst undemokratisch, verfassungswidrig und damit ebenfalls Gegenstand eines Verbots. Ein solches Verbot wäre mit wenigen Ausnahmen selbst zu verbieten. Die Ausnahmen sind Parteien, die sich zum Ziel machen würden die Auschwitz-Lüge zu verbreiten, gesetzeswidrige Handlungen statt der Abschaffung von Gesetzen fordern würden und damit offen zum Rechtsbruch auffordern. Dies wären dann auch keine Parteien, sondern kriminelle Vereinigungen und die entsprechenden Mitglieder selbst Gegenstand polizeilicher Ermittlungen und gerichtlicher Verfahren.
Auch wenn dies bei der AfD ebenfalls zutrifft und einige Mitglieder in diese Kategorie fallen, die Parteigranden oft zum Gesetzesbruch im Zusammenhang mit der Genfer Flüchtlingskonvention aufrufen oder sich privater Verfehlungen schuldig machen, der Parteizweck und die Statuten nennen keine inkriminierenden Ziele.
Deshalb gilt es den eigentlichen Sinn eines Parteienverbots in Erwägung zu ziehen. Dessen Ziel ist der Entzug der Privilegien.
Da steht am Anfang das offensichtlich wichtige Privileg der Steuerfreiheit, das es zu entziehen gilt, da es sich nicht um eine Vereinigung mit Gemeinnutz oder mit mildtätigem Charakter handelt.
Dann das Privileg bei der Teilnahme an Wahlen, der Wählbarkeit von benannten Kandidaten und die Repräsentanz in Parlamenten, Ausschüssen, Gremien und Räten, das es zu entziehen gilt, weil es sich nicht um eine Vereinigung Im Einklang mit dem Grundgesetz handelt. Und damit um den Status eines Teilnehmers an der demokratischen Konsensfindung und Problemlösung.
Andere scheinbare Privilegien, wie die Präsenz in den Medien, die Verbreitung ihrer Ideologie oder die Möglichkeit zu demonstrieren, werden von einem Verbot nicht berührt. Auch nach dem Verbot der KPD waren deren prominente Vertreter noch jahrelang in den Medien präsent, haben jahrzehntelang selbst publiziert und sich an Aktionen und Demonstrationen beteiligt.
Es geht nur um die per Gesetz zugesprochenen Privilegien.
Die AfD hatte diese Privilegien nie verdient. Das deutsche Recht ist aber vertrauensselig und erlaubt die Gründung von Vereinigungen und Parteien ohne vorhergehenden Nachweis, dass sie ihren Zweck laut Gesetz und Statuten auch erfüllen.
Niemand verlangt von einem neugegründeten Fußballclub den Nachweis, dass die Mitglieder auch Fußball spielen können. Niemand von einem gemeinnützigen Kunstverein, dass er auch tatsächlich Kunst fördert. Und so wird auch von neugegründeten Parteien nicht verlangt nachzuweisen, dass ihre Mitglieder Demokraten sind, dass ihr Handeln der Förderung der Demokratie, dem Fortschritt der Gesellschaft und der Schaffung sinnvoller Gesetze dient und nicht diesem Zweck sogar schädlich ist oder auch nur wirkungslos bleibt.
Dies ist der Grund warum der AfD diese Privilegien nicht zustehen, sie entzogen werden müssen und der Weg dazu nennt sich Parteiverbot.