Als Reaktion auf die Geschehnisse vor und während des Zweiten Weltkriegs hat der Staat am Ende der 1940er Jahre den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geschaffen. Als Medium mit Bildungsauftrag, statt als Propagandainstrument. Dazu gab es Gesetze und Staatsverträge, die eine möglichst geringe Staatsnähe bewirken sollten. Im Rückblick kann man sagen, dass diese Einrichtungen ihre Aufgabe nicht schlecht erfüllt haben.

Das Prinzip Bildung statt Propaganda wurde zwar durch die Aufnahme der Propagandasender des Honecker-Regimes trotz personeller Umgestaltung verwässert und der Bildungsauftrag glitt in die Untiefen eines Unterhaltungsauftrags ab und Aspekte wie Quoten oder Medienresonanz erhielten Gewicht, aber die meisten Landesrundfunkanstalten bemühen sich weiterhin Qualität zu produzieren und den Bildungsauftrag wenigstens im Ansatz zu erfüllen.

Es steht demnach nicht schlecht um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland.

Aber …

Die Bedeutung des Rundfunks, egal ob Radio oder Fernsehen, sinkt von Jahr zu Jahr.

Streamingdienste, Internet und News-Apps verdrängen die klassischen Medienformate. Seh- und Hörgewohnheiten ändern sich. In der Küche steht eine Alexa, auf dem Nachttisch ein Google Home, Filme und News laufen auf dem Smartphone-Display. Radio und TV weichen zusätzlich dem Heimkino oder verschwinden ganz aus dem Haushalt.

Die Staatsverträge und die inneren Strukturen der öffentlich-rechtlichen Sender müssen dieser Veränderung folgen und angepasst werden. Vorrangiger Auftrag der Sendeanstalten muss nicht mehr das „Senden“ sein, sondern die Bereitstellung. Die Mediatheken müssen zum Archiv öffentlichen Wissens werden, statt mit einem Verfallsdatum zur leicht-flüchtigen Unterhaltung zu werden. Unterhaltung, als dem Zeitgeschmack unterliegender Inhalt kann gerne in den Archiven verschwinden, sogar mit relativ kurzer Frist innerhalb einer Woche, aber Informationssendungen, Edutainment, Dokumentationen müssen verfügbar bleiben – wie die öffentlichen Bibliotheken, für die Öffentlichkeit und für die Wissenschaft.

Nur dann ist eine steuerähnliche Finanzierung, wie sie mit der Haushaltsabgabe stattfindet, gerechtfertigt und nur so kommen die öffentlich-rechtlichen Sender ihrem ursprünglich Auftrag nach. Der einzige Auftrag, der ihre Existenz rechtfertigt.