Es sind aktuell 1,2 Millionen Wohnungslose, von denen mehr als die Hälfte oder fast 700.000 anerkannte Flüchtlinge sind, die keine eigene Wohnung haben, sondern in Sammeleinrichtungen (Lagern) untergebracht sind.
Dazu muss man wissen, das es Ende der 1990 genauso viele waren, damals waren es hunderttausende Aussiedler und Kosovo-Flüchtlinge, die in Lagern lebten. Und das nicht wegen aktueller politischer Entscheidungen, sondern wegen zum Teil über 50 Jahre alten rechtlichen Grenzen. Man kann keine Enteignungen oder Zwangsbelegungen leerer Wohnung durchführen um Wohnungslose unterzubringen.
Es gibt zuwenig Wohnungseigentümer die an diese Gruppe vermieten wollen. Deshalb sind die Leute in Sammelunterkünften und gelten als wohnungslos.
Obdachlose sind nur die, die lieber „Platte machen“, als in einer Sammelunterkunft zu leben. Aber ich kenne einige, die dann doch irgendwo ab und zu übernachten können, in einem festen Wohnwagen unterkommen oder saisonal arbeiten und dort eine Unterkunft bekommen. Es gibt einige NGOs, die sich in diesem Feld engagieren, aber auch die können die meisten Vermieter nicht dazu bewegen sich dieser Klientel zu öffnen.
Tatsächlich auf der Straße ohne Unterkunft leben nur zwischen 50.000 und 60.000 Menschen (Quelle BAG Wohnungslosenhilfe). Von diesen sind über 80% EU-Bürger die von außerhalb des Schengenraums kommen und ohne Schengen-Visum sind, deshalb auch keinen regulären Wohnraum anmieten können, seit die Anmeldung und Registrierung schärfer kontrolliert wird und strikter geregelt ist.
Die Mehrheit dieser Gruppe kommt aus Rumänien und Bulgarien. Wenn sie sich bei den Behörden melden, werden sie ausgewiesen. Sie haben deshalb kaum eine Chance auf Unterstützung. Da diese Gruppe gleichzeitig den größten Anteil der illegalen Migration stellt sind hier konzertierte Maßnahmen erforderlich.
Es sind demnach mehrere Problemfelder im Bereich der Wohnungs- und Obdachlosigkeit, alle könnten und müssen von den zuständigen Ministerien angepackt und gelöst werden.Und es ist keine Frage des Geldes oder Möglichkeiten, sondern des politischen Willens die bestehende Rechtslage zu ändern oder in vollem Umfang anzuwenden.
Um das zu ändern reicht es nicht die Polizeigesetze der Länder zu ändern, denn die erlauben zwar die Beschlagnahme leerstehender Immobilien in akuten Notfällen um in solchen Fällen Betroffene unterzubringen. Sie erlauben es nicht in Fällen ohne extreme Notlage oder Katastrophensituation. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass gerade beim Versuch leerstehende Gewerbebauten für Flüchtlinge zu beschlagnahmen, die Gerichte die Grenzen aufzeigen und betonen, dass eine jede solche Beschlagnahme nur eine temporäre sein darf und jeglicher andere Ansatz die Eigentumsrechte im Allgemeinen aufweichen würden – das würde das BVerfG nicht zulassen.
Also muss der Staat entweder bauen oder versuchen den leerstehenden Wohnraum aufzukaufen. Ersteres ist angesichts über 1,5 Millionen leerstehender Wohnungen ökologischer und ökonomischer Irrsinn. Letzteres würde die Preise für Immobilien und Mieten noch weiter treiben.
Wenn jemand eine Idee für dieses Paradox hat, gerne bei mir abliefern. Eine Entspannung kann die Anwendung des Wohnortzuweisungsgesetzes auf die neue Migrantengeneration darstellen, nur muss es auf alle wohnungslosen Migranten erweitert werden und auch intensiv die Regionen mit hohem Leerstand adressieren.
Was wir zur Entlastung als staatliche Initiative bräuchten, wären in großer Zahl, mehrere Millionen, Kleinraumwohnungen von 20 bis 30 m². In Universitätsstädten und anderen Ballungsräumen. Allein wenn der Staat für 20% der Studenten Wohnheime bauen würde, würde er das Problem drastisch entschärfen. Und das ist eine lösbare Aufgabe, die auch im Rahmen der neuen Kompetenz des Bundes in Bezug auf Universitäten mit angepackt werden könnte. Bisher hatten hier die Länder die föderale Hoheit und haben den Bund blockiert. Damit wird auch dem privaten Wohnungsbau keine Konkurrenz gemacht, da dieser Sektor hier Investitionen vernachlässigt und augenscheinlich kein Interesse hat.