Heute Morgen kam mir in einer G+ Diskussion mit +borg drone eine ketzerische Idee.
Die Arbeitsministerin Ursula von der Leyen könnte als letzte Amtshandlung die Löhne, die Aufstockung brauchen, für einen sozialen Notstand halten. Damit wäre die Geschäftsgrundlage gegeben nach Tarifvertragsgesetz die Mindestlöhne in den jeweiligen Tarifverträgen für allgemeinverbindlich zu erklären. Durch einen einfachen Verwaltungsakt.
Warum sozialer Notstand? Hier drohen ohne Nothilfe des Staates Zustände, die gegen grundlegende Rechte verstoßen. Diese Nothilfe ist bisher als so genannte Aufstockung garantiert, der soziale Notstand abgewehrt. Aber die Aufstockung ist eine verdeckte Subventionierung der Lohnkosten und nach EU-Recht unzulässig. Es existiert auch keine EU-rechtliche Genehmigung. Dadurch kegeln diese Arbeitgeber über die niedrigen Personalkosten Konkurrenten aus ganz Europa aus dem Rennen, mit dem Preisvorteil der Aufstockung, die das Lohndumping per Quersubventionierung ermöglicht.
Im Tarifvertragsgesetz steht für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung: „Von den Voraussetzungen der Nummern 1 und 2 kann abgesehen werden, wenn die Allgemeinverbindlicherklärung zur Behebung eines sozialen Notstands erforderlich erscheint.“ Damit wäre nicht nur das Veto-Recht in all den Branchen ausgehebelt in denen deutlich unter 7€/Std gezahlt wird, sondern auch die Notwendigkeit der Antragstellung. In diesen Branchen herrscht für die Niedriglöhner unmittelbar sozialer Notstand, wenn die unzulässige Aufstockung eingestellt werden muss.
Machbar für das Ministerium
Ein bisschen Fleißarbeit, juristisch sauber ausformuliert und hopp, hopp … könnten 80% einen Mindestlohn haben. Wer sind denn die anderen 20%? Fluglotsen, Lokführer, Beamte des gehobenen Dienstes, usw. es gibt einige Branchen bzw. Tarifvertragsbereiche ohne drohenden sozialen Notstand.
Wenn die Subventionierung der Niedriglöhne bedroht ist, dann ist auch der soziale Notstand zwingend. Dann gilt kein Verbandsveto mehr, es braucht nicht mal ein Antrag. Die Ministerin könnte sofort entscheiden. Kein neues Gesetz, keine Lesungen, bestehendes Gesetz anwenden, Sofortvollzug.
Die Hausjuristen im Ministerium müssten nur das Aufstocken als unzulässige Subvention ausmachen und die Geschichte kommt ins Rollen.
Mindestlohn JETZT!
Denn jede Leistung muss vom Auftraggeber ganz bezahlt werden.
Keine Quersubventionierung aus Steuergeldern!
Sozialen Notstand beseitigen! JETZT!
Die zuständige Abteilung ist das Referat III a 6 und natürlich die Ministerin selbst, der zuständige Staatssekretär ist Dr. Ralf Brauksiepe.