Neandertaler am Arbeitsplatz? Wer würde heute in einem Büro ein Lagerfeuer anzünden, außer er wurde gerade entlassen. Und startet einen destruktiven Trip der Selbstzerstörung? Sammelt man aber die Zigaretten, die so mancher noch an seinem Arbeitsplatz raucht…

Über die Jahre gibt das einen Haufen. In der Summe brennen sehr viele Lagerfeuer auf Raten in deutschen Büros.

Noch, denn eine EU-Richtlinie zum strafbewehrten und generellen Verbot ist fertig und wird nach Gültigkeit bis Ende 2015 alle 27 Staaten zur Umsetzung verpflichten.

Stand der Dinge

Zur Zeit gibt es ein absolutes Rauchverbot an Arbeitsplätzen mit hygienischen Anforderungen Dazu zählen bspw. Küchen oder Schlachthäuser. Gleiche Vorschriften schützen schwangere Arbeitnehmerinnen. Verbote gelten selbstverständlich bei Explosions- oder Brandgefahr (bspw. Tankstellen).

An allen anderen Arbeitsplätzen gilt § 5 der Arbeitsstättenverordnung. Die Umsetzung von § 5 unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates und sollte über eine Betriebsvereinbarung beschlossen werden. Davon unabhängig besteht der Anspruch der Arbeitnehmer einen rauchfreien Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt zu bekommen. Gibt es bei der Umsetzung Probleme können Raucher sich an den Betriebsrat und Nichtraucher an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Wird in abgetrennten Bereichen mit Kundenverkehr von Kunden geraucht, so muss für ausreichende Frischluftzufuhr gesorgt werden.

Konsequenzen

Die strengsten Konsequenzen gibt es bei den absoluten Rauchverboten, hier führt ein Verstoß fast zwingend zur fristlosen Kündigung. Der verantwortliche Vorgesetzte läuft sonst Gefahr sich selbst haft- und strafbar zu machen (BAG, Urteil vom 12.5.2010, 2 AZR 845/08 und Arbeitsgericht Krefeld, 1 Ca 2401/10).

Bei den Arbeitsplatzvorschriften öffnet sich derzeit eine Grauzone ohne festgelegte Bußgelder und ohne Strafbewehrung. Es ist an Betriebs- und Personalräten hier Regelungen umzusetzen und für die Durchführung zu sorgen.

Bedeutung

Zurückhaltende Schätzungen gehen davon aus, dass durch Passivrauchen jährlich 70.000 Erwachsene in der EU vorzeitig sterben. Die WHO hat den Zigarettenrauch als krebserregende Substanz eingestuft- Die WHO führt einen erheblichen Anstieg des Lungenkrebsrisikos und des Anstiegs der koronaren Herz-Erkrankungen als Folge des Rauchens an.

Die Europäische Kommission hat EU-weite Umfragen zum Rauchen durchgeführt. Diese zeigen , dass 80% ein Rauchverbot in öffentlich genutzten Räumen befürworten, 77% auch in Gaststätten und 61% in Bars. Für den Bereich der Arbeitsplätze gibt es nur einzelne, stark voneinander abweichende, nationale Erhebungen.

Zur Zeit versucht die Lobby der Tabakindustrie ein generelles so genanntes Indoor-Verbot zu verhindern. Sie scheint damit gerade bei deutschen Politikern erfolgreich zu sein. Wem die allgemeine Gesundheit am Herzen liegt und der Lobby entgegen wirken möchte, der kann ja seinem regionalen Bundestagsabgeordneten schreiben.

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