An dieser Stelle möchte ich an die Notverordnung vom 04. Februar 1933 zum Schutz des deutschen Volkes und die Notverordnung vom 28. Februar 1933 erinnern. Diese Verordnung brachte Einschränkungen des Brief- und Fernsprechgeheimnisses und vieler ähnlicher Rechte in vergleichbarer Weise. Bis zu jenem Tag schienen diese Rechte unverrückbar in der Weimarer Verfassung verankert zu sein.
Mit diesem neuen Instrument konnte der preußische Innenminister Göring oppositionelle Demokraten und Antifaschisten unter Druck setzen. Von seinen als Hilfspolizisten eingesetzten Mitglieder von SA und Stahlhelm verhaften oder als Staatsfeinde denunzieren lassen. Ihm war es so möglich den Umsturz, die Machtergreifung und die Gleichschaltung vorzubereiten.
Nicht die #VDS ist das Problem, sondern der riesige und unkontrollierte Personenkreis, der in der Praxis Zugriff auf diese Daten haben wird. In der Praxis ohne Kontrolle, ohne Aufsicht und ohne Limit.
Ich möchte an dieser Stelle an den CDU-Politiker Michael Billen erinnern, der über eine Polizistin (die seine Tochter ist) Zugriff auf vertrauliche Daten der Polizeibehörden hatte.