Im Rahmen der AKP-Demonstrationen kamen in den letzten Tagen einige Fragen auf, die kaum ausreichend beantwortet wurden und damit ist eine Deutungslücke entstanden in der Gerüchte und Halbwahrheiten wuchern. Im folgenden etwas Material und Information um diese Lücke etwas zu füllen.

Warum wird in Deutschland demonstriert?

In Deutschland gibt es die größte Auslands-Community der Türken und viele davon, die noch einen türkischen Pass haben, sind AKP-Anhänger. Außerdem ist es in Deutschland recht einfach eine derartige Veranstaltung zu veranstalten. Auch wenn es kein Demonstrationsrecht in Deutschland gibt, sondern nur eine garantierte Versammlungsfreiheit, die für Veranstaltungen im Freien eingeschränkt ist. Erdoğan nutzt auch hier den Putsch um seine Anhänger zu mobilisieren und so enger an sich und die Partei zu binden. Damit wirkt er den Integrationsbestrebungen entgegen und untergräbt es, dass die betreffenden Migranten vollständig „ankommen“ und Bürger ihrer neuen Heimat werden.

Statistik zu Türken in Deutschland

Aber dazu haben er und seine Anhänger das Recht. Und dieses Recht umfasst jegliche Form der Versammlung, die friedlich und ohne Waffen stattfindet, nicht nur politische Kundgebungen. Innerhalb von Gebäuden gilt es unbegrenzt und unbedingt. Das kann dann beispielsweise eine religiöse Zusammenkunft sein, eine Orgie oder ein Konzert. Der Staat kann dies nicht verbieten oder beeinflussen, sondern nur der Besitzer des Gebäudes. Im Freien ebenso, auf privaten Flächen gilt auch hier wie in Gebäuden das Hausrecht des Besitzers, auf öffentlichen das Hausrecht der Gebietskörperschaft. Öffentliche Flächen dürfen dabei nicht nach Zweck und Inhalt der Versammlung beschränkt werden. Nur diese Diskriminierungsfreiheit im öffentlichen Raum und unter freiem Himmel garantiert das Grundgesetz. Meinungen und deren Äußerung auf der Veranstaltung haben damit rein gar nichts zu tun. Versammlungsfreiheit steht unabhängig von der Meinungsfreiheit und gilt nur für deutsche Staatsbürger.

Gesetz zur Versammlungsfreiheit

Wieso stand eine Absage der Demonstration bei Teilnahme von türkischen Politikern im Raum?

So stand das nicht im Raum und wurde das nicht angekündigt, es geht um die Teilnahme türkischer Amtsträger, nicht beliebiger Parteipolitiker. Mithin um Regierungsmitglieder oder hohe Regierungsbeamte. Diese hätten bei Besuchen in Deutschland nicht nur diplomatischen Status inne, sondern auch Anspruch darauf unter dem Schutz des deutschen Staates zu stehen.

Und genau dieser Schutz konnte unter diesen Umständen nicht garantiert werden. Deshalb muss die Veranstaltung bei deren Anwesenheit genau aus dem Grund der Anwesenheit untersagt werden. Weil deren Schutz nicht möglich ist. Die Veranstaltung ist eine Gefährdungssituation. Solange dort nur Personen sind, für die der deutsche Staat keine derartige Fürsorgepflicht hat, solange bleibt es ein Problem des Veranstalters mit einem Ordnungsdienst die Sicherheit selbst zu gewährleisten.

Personenschutz von Staatsgästen

Sind der Meinungsfreiheit im Grundgesetz Grenzen gesetzt?

Nein, dem ist nicht so. Das GG sichert die unbedingte und unbegrenzte Meinungsfreiheit. Aber nur die von Meinungen, nicht von anderen Äußerungen. Und nicht jede Äußerung ist eine Meinung. Deshalb heißt es explizit „Meinungsfreiheit“, nicht „Redefreiheit“. Deshalb sind beispielsweise Angaben auf einer Lebensmittelpackung oder Heilsversprechen von Wundermedizinen auch nicht geschützt, das sind keine „Meinungen“. Auch eine Beleidigung ist keine Meinung, ein bereits veröffentlichtes Buch ist keine Meinung. Hier gibt es kein Aushebeln des Urheberrechts. Eine Meinung ist ein eng umrissener Bereich der menschlichen Kommunikation. Und nur weil jemand meint, er würde gerade etwas meinen und eine Meinung äußern, muss das nicht zutreffen.

Zur Bedeutung des Begriffs „Meinung“ gibt es hier auf Wikipedia eine ausführliche Erklärung, der nichts hinzuzufügen ist.

Gesetz zur Meinungsfreiheit

Ist der Staatsschutz kein Volksschutz?

Nein, er ist der Staatsschutz, denn er schützt den Staat, sonst würde er auch Volksschutz heißen.

Das Volk ist nicht der Staat und der Staat ist nicht das Volk. Der Staat definiert sich über seine Bürger, aber nicht über ein Volk, denn die Bürger sind mehr als ein Volk. Gerade in einem künstlichen Vielvölkerstaat wie Deutschland sollte das allen Bewohnern klar sein. Hier versammeln sich die Nationen und Völker der Bayern, Schwaben, Preußen, Hugenotten, Ruhrpolen und Kreuzbergtürken zu einer Bürgergemeinschaft. Zu dieser kommen seit über drei Jahrzehnten auch die EU-Bürger, die dauerhaft oder zeitweise hier leben.

Es könnte auch Bürgerschutz heißen, aber auch das wäre zuwenig und würde den Kern der Sache nicht treffen. Denn diese Einrichtung ist nicht in erster Linie gedacht das individuelle Leben und die Existenz von Bürgern zu sichern, sondern deren Zusammenhalt als Staat. Diese Einrichtung soll nicht nur wie der Verfassungsschutz einen Angriff auf GG Artikel 1-20 verhindern, nicht nur wie die Polizei die Unversehrtheit von Leben und Eigentum, sondern er schützt die Fähigkeit und die Integrität der Gesellschaft gegen Angriffe. Die Abwehr ideologischer Angriffe ist zwar auch Aufgabe der gesellschaftspolitischen Kräfte, aber eben nicht nur. Und diese Kräfte stehen deshalb im besonderen Schutzinteresse des Staatsschutzes. Denn sollten die gesellschaftspolitischen Kräfte bedroht oder behindert werden, dann könnten sie ihre Aufgabe im Staat nicht mehr wahrnehmen. Auch hier wäre der Staat bedroht.

Polizeilicher Staatsschutz

Schützt der Staatsschutz den Staat immer?

Der Staatsschutz wäre auch verpflichtet eine Regierung aus dem Amt zu entfernen, die versuchen würde GG Artikel 1 bis 20 aufzuheben. Das wäre dann auch kein Putsch, sondern Umsetzung des Rechts dieser Republik. Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten dieses Planeten steht unsere Regierung nicht über dem Gesetz. Deshalb ist bedenklich, dass die meisten Regierungsmitglieder gleichzeitig Bundestagsabgeordnete sind und über eine temporäre Immunität verfügen. Was aber nicht verhindern würde, dass sie von Amts wegen und durch Gerichtsbeschluss aus ihrem Regierungsamt entlassen werden könnten. Jedes der obersten Gerichte könnte bei Vorliegen staatsgefährdenden Handelns von Regierungsmitgliedern den Bundespräsidenten dazu auffordern.

Als nach dem Zweiten Weltkrieg diese Republik konstruiert wurde, hat man viele Freiheiten unveräußerlich gemacht und die Liste ist inzwischen länger geworden und freier von Diskriminierungen. Aber man hat auch ein Geflecht von Sicherungseinrichtungen geschaffen, die diese Freiheiten vor Aufhebung schützen. Das Bewusstsein über diese System ist zwar geschwunden, weil es selbstverständlicher Teil des Alltags wurde und unsere Toleranzgrenze gegenüber Dummheit mit dem Schwinden der Erinnerung an die Idiotien von Göring, Goebbels und Co. gestiegen ist. Das Bewusstsein, dass Ignoranz und reaktionäre Gesinnung destruktiv sind, ist nicht mehr präsent. Wir haben keine Bombenkrater und Ruinen mehr in den Städten, die die Gründerväter der Republik jeden Tag daran erinnert haben, wohin „Deppen an der Macht“ ein Land führen können. Sie hatten damals diesen „daily reminder“ und wussten, dass all die Toten und Versehrten der zwölf Jahre Drittes Reich unabhängig von ihrer Zugehörigkeit alle Nachbarn und Mitbürger waren. Deutsche. Teil des Staates.

Deshalb schützt der Staatsschutz nicht nur ein Volk oder das Volk.

Staatsschutz als Abteilung des BKA