Eine Kleine Anfrage mehrerer Bundestagsabgeordneter und der Fraktion DIE LINKE stellt der Bundesregierung Fragen zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung.
Die Antwort der Bundesregierung findet sich in der Drucksache 18/4518 – Pläne zur Erarbeitung einer erneuten Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/047/1804764.pdf
Der Ton der Antwort ist von Empörung bestimmt. Die vorgesehenen Fristen monatelange Speicherfrist wird als „kurz“ tituliert, die laschen Vorgaben der EU zur Begrenzung des Sammelwahns als „streng“ verurteilt.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die in den Leitlinien vorgesehenen Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten sicherstellen, dass den Strafverfolgungsbehörden erfolgversprechende Ermittlungsansätze für weitere Maßnahmen zur Verfügung stehen. Die vorgesehenen kurzen Fristen sind auch der Umsetzung der strengen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs geschuldet.
Auszug aus der Drucksache
Sie können daher kein „Türöffner“ für längere Fristen sein.
Aus dieser Sprache wird deutlich, dass die Ministerialen wesentlich umfangreichere und längere Fristen bevorzugt hätten. Das ist die wahre Antwort der Bundesregierung und ihrer Ministerien.