Feindin der Verfassung
Die AfD-Vorsitzende Frauke P. hat erklärt das bestehende deutsche Asylrecht abschaffen zu wollen und es von einem Grundrecht in ein Gnadenrecht umzuwandeln. Dies erklärte sie in einem Streitgespräch der Wochenzeitung „Die Zeit“ gegenüber der Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt.
Hierzu muss man einige Dinge klarstellen. Die entsprechenden Grundrechte sind eine Einbindung des Völkerrechts in nationales Recht. Und die Regelungen des Asyl-Rechts sind Einschränkungen der Genfer Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (GFK), keine Erweiterungen.
Genfer-Flüchtlingskonvention als deutsches Gesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 19 vom 24.11.1953
Die Genfer Flüchtlingskonvention enthält nämlich den unbedingten und uneingeschränkten Anspruch jedweder Flüchtlinge auf legalen und auch illegalen Zugang zu jedem Staat. Sprich, es gibt danach auch keine Möglichkeit des aufnehmenden Staates Flüchtlinge zurückzuweisen.
Aus diesem Grund wurden später die Washingtoner Zusatzprotokolle vereinbart. Diese erweitern die GFK auf Flüchtlinge aller Zeiten und Orte, geben aber den Staaten die Möglichkeit zur Hand einschränkende organisatorische Maßnahmen und Prozeduren zu vereinbaren.
Rosinenpicken aus der Sicht der Rosinen
Das ist die Ausgangslage. Multilaterales internationales Recht, Völkerrecht.
Und ein internationales Recht, das besonders hervorhebt, dass es „von seinen Vertragsstaaten ohne jede geografische Begrenzung angewendet“ werden muss, damit keine Auswahl nach Herkunft möglich ist.
Und ein internationales Recht, das extra beschlossen wurde um „allen Flüchtlingen im Sinne des Abkommens unabhängig von dem Stichtag des 1. Januar 1951 die gleiche Rechtsstellung zu gewähren“, demnach keine Auswahl nach Ereignis oder Zeitpunkt möglich ist.
Das lässt keinen Platz für Obergrenzen, Gnade oder andere Rosinenpickerei.
Vor allem, weil dieses Völkerrecht auch ein Schutz für Deutsche darstellt, die sich irgendwann auf der Flucht befinden könnten. Sollten man dieses Recht nun einseitig aufkündigen ist diese zukünftig einforderbare Solidarität gefährdet.

Angriff auf die Rechtsprinzipien des Abendlandes
Dazu kommt eine weitere Dimension der Staatsfeindlichkeit dieses Ansinnens. Ein Aspekt, der über Völkerrecht, geltende Verträge und persönliche Schicksale von Flüchtlingen weit hinausgeht und den Kern unserer deutschen Kultur und unseres Staatsverständnisses angreift. Das Gnadenprinzip.
Einigkeit und Recht und Freiheit. Diese Trinität in der DNA des deutschen Staates wird damit in Frage gestellt. Die Einheitlichkeit des Rechts, die Gleichheit soll aufgehoben werden. Als erste Salamischeibe soll das kontroverse Asylrecht dafür herhalten aus festen Rechtsansprüchen, die frei von Diskriminierung oder Privilegien für alle gleich sind, ein Gnadenrecht zu gestalten. Ein Gnadenrecht, das die Antragsteller, die Pendenten, dem Gutdünken eines Entscheiders unterwirft. Eines Entscheiders, der nicht nach festen und gleichen Regeln entscheidet, sondern fallweise nach Gutdünken.