„Ankerzentren“ sind in der Diskussion als zentrale Aufnahmeeinrichtungen, als Lager zur Konzentration von Asylbewerbern nach der Einreise. Schon das Herumgeeiere um den Namen macht deutlich, das es ein grenzwertiges Thema ist, dessen Akzeptanz nicht selbstverständlich ist.
Sie können eine Chance oder eine Belastung sein. In den 1990er-Jahren hat man bei der ersten großen Flüchtlingswelle aus dem Balkankonflikt schlechte Erfahrungen mit Massenunterkünften gemacht und ist davon wieder abgerückt. Damals waren die Bewerberzahlen über mehrere Jahre so hoch wie dieses Mal in 2014/15. Deshalb wurde anschließend unter wissenschaftlicher Begeleitung das Leverkusener Modell der dezentralen Unterbringung ausgearbeitet. Und im großen Ganzen sind die Kommunen damit gut zurecht gekommen.
Ein Motivation hier zum alten Prinzip zurückzugehen ist für manche der Aspekt der Abschreckung. Aber die Idee irgendeine Form der menschenrechtskonformen Unterbringung könnte schlimmer sein als im Kriegsgebiet oder einer Dürrezone zu verharren ist absurd. Und wer mit krimineller Motivation kommt, wird sich auch damit arrangieren und Wege finden sich mit diesen Änderungen zu etablieren. Die Mehrzahl der kriminellen Migranten gehört organisierten Banden an und kommt inzwischen mit Visa oder als Unionsbürger und umgeht den Asylprozess komplett. Gleiches trifft auch für Terroristen und fundamentalistische Gewaltprediger zu.
Bei der Idee der zentralen Aufnahmeeinrichtungen geht es darum eine schnelle Vorklärung der Bewerber und Aufteilung zu erreichen:
- Sind Papiere vorhanden, entsprechen Herkunft und Umstände den Vorgaben der GFK, ist eine Anerkennung wahrscheinlich – dann Weiterleitung an eine dezentrale und individuelle Unterkunft und die Betreuung durch die jeweilige Stadt oder den Landkreis. Hier ist keine eilige Bearbeitung nötig, sollten sich die Dokumente im Verlauf als gefälscht herausstellen erfolgt ein Strafverfahren, Haft von 18 Monaten wegen illegaler Einreise und anschließende Ausweisung. Ist alles in Ordnung gibt es unbefristeten Aufenthalt, Arbeitserlaubnis und Starthilfe. Hier sollen rechtschaffene Leute auch die Chance haben schnell und zügig rechtschaffene Bürger zu werden.
- Es sind Papiere vorhanden, es gibt aber eine sichere Herkunft und keine es liegen keine Asylgründe vor. Dann muss eine Prüfung erfolgen, ob eine BlueCard wegen Mangelberuf in Frage kommt oder eine unmittelbare Ablehnung. Der Bewerber wird weiter gegeben an den potentiellen Arbeitgeber oder an ein Abschiebelager.
- Es sind keine Papiere vorhanden, aber die Herkunft und Umstände entsprechen den Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention oder es ist eine BlueCard möglich, da der Bewerber einen der Mangelberufe hat. Eine Anerkennung wäre möglich, wenn die Prüfung positiv verläuft oder sich ein Arbeitgeber interessiert zeigt.
Hier sollten ein Zeitrahmen von 4 bis 6 Wochen für Prüfung und Unterbringung in zentralen Einrichtungen gesetzt werden. Das wären die eigentlichen Erstaufnahmeeinrichtungen mit dauerhafter Unterbringung. Mit ausreichend qualifiziertem Personal um Entscheidungen schnell und kompetent herbeizuführen, schnell ohne dass die Qualität leidet.Die Vereinfachung in den anderen Kategorien soll hierfür die Mittel freisetzen. Diese Einrichtungen müssen so konzipiert sein, dass sie auf auch außerhalb von Flüchtlingsgroßereignissen auf StandBy bereitstehen und bei Ereignissen wie Bürgerkriegen oder Naturkatastrophen schnell hochgefahren werden können.Eine solche Infrastruktur kann man nicht flächendeckend in allen Gemeinden vorhalten und dann nach Belieben rauf und runter fahren. Derzeit stehen ganze Zeltstädte für Hunderttausende leer quer über die Republik, bis die Kündigungsfristen abgelaufen sind und dann alle Installationen von den Sanitäranschlüsse bis zu Parkplätzen zurückgebaut sind. - Es sind nicht nur keine Papiere vorhanden, sondern Herkunft und Umstände sind zweifelhaft und der Bewerber macht keine plausiblen Angaben. Hier muss eine Übergabe an eine zentrale Einrichtung mit Forensik erfolgen. Dort wird auf medizinischer Grundlage ein Fall-, Alters- und Herkunftsgutachten erstellt. Danach entweder Überführung in ein Abschiebezentrum oder bei positiver Bewertung in die Kategorie 3 und verfahren wie dort üblich.Diese Einrichtungen sollten in der Nähe von Städten mit Unikliniken und entsprechendem Fachpersonal und Equipment sein, damit in Zeiten ohne große Asylbewerberzahlen die Kapazitäten für die Gesundheitsversorgung genutzt werden können.
So stelle ich mir einen professionellen Umgang mit der Sachlage vor, eine optimale Ausnutzung der Kapazitäten und die Schaffung eines Systems, dass auch auf Jahrzehnte anpassungsfähig ist und sich der jeweiligen Situation anpassen kann.
Nur so kann man der Gesellschaft und denen, die zurecht Aufnahme darin suchen, gerecht werden. Die, die kriminellen Missbrauch betreiben Einhalt gebieten und so die Motivation erhöhen mit legaler Dokumentation eine schnelle und zuverlässige Bearbeitung des eigenen Falles zu unterstützen.
Und wer in die USA schielt, Ellis Island wurde schon vor Jahrzehnten geschlossen, weil es nicht mehr den zeitgerechten Anforderungen entsprach. Es gilt demnach die Unterbringung auch in den zentralen Aufnahmeeinrichtungen menschenwürdig zu gestalten. Zustände wie in den Children-Shelters, den Unterbringungszentren für unbegleitete minderjährige Migranten oder solche, die man den Eltern weggenommen hat, sind nicht menschenwürdig. Wären es Hunde in den Käfigen, würde es gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.
Zivilisiert ist etwas anderes. So zu verfahren wäre undeutsch und mehr als ein „Vogelschiss“ auf der deutschen Geschichte. Wir könnten diesmal keine gutgläubige Unkenntnis vorschützen.